Ambulante Pflege

Peggy Heer

Referentin für Pflege

Tel: +49 (0)431 5707-139

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Ohne die vielfältigen Leistungen von ambulanter Pflege wäre es für viele pflebedürftige Menschen kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Manchmal ist ambulante Pflege nur vorübergehend notwendig, um wieder gesund zu werden. Aber auch die dauerhafte pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst wird in vielen Fällen eine Notwendigkeit. Mit ambulanter Pflege, auch "häusliche Pflege" genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch pflegende Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst durch geführt werden. Ambulante Pfledienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Diese sind vor allem:
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • pflegerische Beteuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung
Für Inanspruchnahme eines Pfledienstes gilt ein gesetztlich vorgeschriebener Höchstbetrag (pro Monat) für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegrad 2.
Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen der Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes. DRK-Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V.
DRK-Kreisverband Dithmarschen e.V.

DRK-Flensburg-Stadt e.V.

DRK-Kreisverband Neumünster e.V.
DRK-Kreisverband Nordfriesland e.V.
DRK-Kreisverband Ostholstein e.V.
DRK-Kreisverband Schleswig-Flensburg e.V.
DRK-Kreisverband Segeberg e.V.
DRK-Kreisverband Steinburg e.V.
DRK-Kreisverband Pinneberg e.V.
DRK-Kreisverband Rendsburg-Eckernförde e.V.
DRK-Kreisverband Lübeck e.V.

DRK-Anschar-Schwesternschaft Kiel e.V
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