Kindeswohl

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (§ 1631 BGB)
Porträtfoto einer Frau

Anna Bracker

Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

Tel: 0431 5707-134
Mobil: 0173 7875852
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Aufgaben und Angebote der Kinderschutzfachkraft

Die Kinderschutzfachkraft ist zuständig für sämtliche Fragestellungen rund um das Thema Kindeswohl/Kinderschutz. Sie berät und unterstützt haupt- sowie ehrenamtliche DRK-Mitarbeiter*innen. Die Kinderschutzfachkraft nimmt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vor und empfiehlt bei Bedarf weitere Beratungsstellen wie Kinderschutzzentren, Jugendämter, etc.

Darüber hinaus unterstützt die Kinderschutzfachkraft die Einrichtungen und Dienste des DRK bei der Entwicklung von  Gewaltschutzkonzepten und bietet Fortbildungen an.

Zu den Fortbildungen

Verhaltenskodex Erweitertes Führungszeugnis

Fortbildungen

Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung

Die Kinderschutzfachkraft sensibilisiert DRK-Mitarbeitende in Fortbildungen für das Thema Kindeswohl und stärkt darüber hinaus ihre Handlungsfähigkeit bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

In der Regel hat die Fortbildung einen Umfang von 3 Stunden. Bei Bedarf ist sowohl ein kürzeres als auch ein umfassenderes Angebot möglich.


Inhalte der Fortbildung (digital und in Präsenz möglich)

  • Was ist Kindeswohl?
  • Was bedeutet Kindeswohlgefährdung und woran erkennt man sie?
  • Wie sieht der Handlungsablauf aus, wenn man Merkmale für eine Gefährdung feststellt oder/und Unterstützung benötigt?
  • Wie erschaffen wir eine Kultur der Achtsamkeit, Transparenz und Handlungsfähigkeit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen?
Cyber-Viktimisierung

Unter dem Begriff “Cyber-Viktimisierung” versteht man die Phänomene “Cyber-Grooming” und “Cyber-Mobbing”. Diese Begriffe beschreiben Gewalt oder Belästigung, die Menschen im Internet erfahren.

  • Cyber-Grooming beschreibt das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet, das auf sexuelle Übergriffe abzielt.
  • Cyber-Mobbing umfasst Beleidigungen, Bedrohung oder Belästigung von Personen über digitale Medien.

Inhalte der Fortbildung (ca. 4. Stunden, digital und in Präsenz möglich)

  • Problemdefinition und Begriffsklärung: Was sind Cyber-Mobbing und Cyber-Grooming, wie entstehen sie?
  • Kompetenter und verantwortungsvoller Umgang mit Medien
  • Opferhilfe und -prävention

Hinweis: Die Kindeswohl-Fortbildungen sind für das Ehrenamt sowie die verbandseigenen Einrichtungen kostenlos. Alle anderen DRK-Einrichtungen erhalten den Preis auf Anfrage: Anna.Bracker(at)drk-sh(dot)de 

  • Vertrauenspersonen

    sind externe und unabhängige Ansprechpartner*innen.
    Sie helfen weiter, wenn der Verhaltenskodex zum Kindeswohl nicht eingehalten wird.
    Sie unterliegen der Schweigepflicht.

    Ihr Angebot richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des DRK in Schleswig-Holstein.

    Kontakt

    Die Vertrauenspersonen unterstützen in der Regel durch telefonische Beratung und können den weiteren Weg zu fachkundiger Hilfe, Jugendämtern und der Polizei aufzeigen.

    Sie erreichen sie unter 0431/5707-777 von Mo.-Fr. von 10:00-12:00 Uhr sowie von 18:30-20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail senden: vertrauensperson@drk-sh-kindeswohl.de

    Hinweis

    Die Vertrauenspersonen nehmen keine Einschätzung im Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung vor.
    Dafür ist nach § 8a SGB VIII die Kinderschutzfachkraft zuständig.

  • Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein ist Partner von "Appen Musiziert".