Kiel, 20.03.2009
Am 24. März stellt der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein einen Leitfaden zum Aufbau von Krippengruppen der Fachöffentlichkeit vor. Er propagiert damit gleichzeitig die zügige Einrichtung von Krippenplätzen in Kindertageseinrichtungen.
„Bis zum Jahr 2013 muss Schleswig-Holstein gemäß Kinderförderungsgesetz 17.600 Plätze für die Altersgruppe der unter Dreijährigen vorhalten“, sagt Andrea Strämke, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe im DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Ab dann besteht ein Rechtsanspruch darauf. Nach einer Erhebung des statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, die im Jahr 2009 veröffentlicht wurde, sind per Stichtag 15. März 2008 in Schleswig-Holstein 8.100 unter dreijährige Kinder, teils in Krippeneinrichtungen, teils im Rahmen der Kindertagespflege, betreut worden. „Nach unseren Erfahrungen bestehen lange Wartelisten. Es gibt also bis 2013 noch viel zu tun, insbesondere müssen die Kindertageseinrichtungen vermehrt Krippenplätze einrichten“, sagt Andrea Strämke.
Eine Anleitung dazu soll der neue Leitfaden geben. „An erster Stelle steht das Wohl der noch sehr kleinen Kinder, die in Krippengruppen versorgt und betreut werden“, betont die Kinder- und Jugendhilfe-Referentin. „Es stellt sich hier eine anspruchsvolle Aufgabe, die ohne Wenn und Aber in einer ausgezeichneten Qualität geleistet werden muss und dazu gute Rahmenbedingungen benötigt“. Darüber hinaus bietet der Leitfaden Informationen zu Finanzierungsfragen, stellt ein Phasenkonzept zur Schaffung von Krippenplätzen vor und informiert ausführlich über Bau- und Sicherheitsbestimmungen, zweckmäßige Raumausstattung sowie pädagogische Konzepte im Zusammenhang mit der Betreuung und Bildung unter dreijähriger Kinder. Der Leitfaden wird gegen eine Schutzgebühr von 5,-- Euro gern auch Interessierten außerhalb des Roten Kreuzes zugesandt. Sie wenden sich bitte an Andrea Strämke, Telefon: 0431/5707-214, E-Mail: andrea.straemke@drk-sh.de.