Kostenlose Sprachkurse sind Voraussetzung für Integration
Der Vorstand des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Torsten Geerdts, fordert eine Gleichstellung der Ehrenamtlichen im DRK mit denen der Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks. Demnach sollen auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer ihres Einsatzes erhalten. „Was unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer seit dem Sommer tagtäglich leisten, ist einzigartig und unbezahlbar“, so Geerdts.
Gegenwärtig steht das Deutsche Rote Kreuz in der Flüchtlingshilfe vor einer der größten humanitären Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte. „Die Betreuung der Flüchtlinge ist eine ureigene Aufgabe des Roten Kreuzes, daher sind unsere ehrenamtlichen Helfer nach wie vor sehr motiviert. Wir sind in bundesweit 440 Einrichtungen mit rund 15.000 ehrenamtlichen Helfern rund um die Uhr im Einsatz. Natürlich stoßen einige auch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Deshalb unser Appell an die Politik nach einer Gleichstellung“, sagt der DRK-Vorstand.
In einer solchen Situation brauchen auch die Helfer des DRK und anderer Hilfsorganisationen einen Freistellungsanspruch und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wie sie Freiwillige Feuerwehren und das THW haben. „Die Betreuung der Flüchtlinge und noch viel mehr die anschließende Integration fordert den Einsatz unserer ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen auch perspektivisch. Angesichts der gegenwärtigen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen müssen die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, ehrenamtliche Arbeit zu sichern und für die Zukunft zu garantieren“, so Geerdts.
Für eine gute Integration der Menschen ist der zügige Zugang zu kostenlosen Integrations- und Sprachkursen unerlässlich. „Sprache ist Grundlage für eine erfolgreiche Integration“, so der DRK-Vorstand. Dazu gehören auch ein guter und schneller Arbeitsmarktzugang, die Aufhebung der Vorrangprüfung und die Anerkennung vorhandener Qualifikationen bei Flüchtlingen.