Heute (06.August) begrüßte Vorstand Torsten Geerdts in der DRK-Landesgeschäftsstelle am Kieler Klaus-Groth-Platz 1 zukünftige Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zum ersten dreijährigen Rotkreuz-Notfallsanitäterkurs in Schleswig-Holstein. Ausbildungsbetriebe der neun Frauen und 11 Männer sind die Rettungsdienst betreibenden DRK-Kreisverbände Ostholstein (4 Azubis), Lübeck (3), Herzogtum Lauenburg (3), Segeberg (4) und Schleswig-Flensburg (4) und Kiel (2).
Die neun Frauen und elf Männer hätten sich auf eine fordernde Ausbildung und einen fordernden Beruf eingelassen, sagte Geerdts.
„Für uns sind Sie jetzt Kollegen, die durch ihre Arbeit immer auch das Rote Kreuz repräsentieren. Ohne starke innere Motivation kann man kein Notfallsanitäter sein. Hohes fachlicher Können, Teamfähigkeit und Belastbarkeit gehören zum Notfallsanitäter ebenso dazu wie Verantwortungsbewusstsein und Menschenfreundlichkeit.“
Der Ausbildungsberuf Notfallsanitäter wurde 2013 durch Bundesgesetz neu geschaffen. Die alte Qualifikation „Rettungsassistent“ wird durch ihn abgelöst.
Worin besteht der Unterschied zwischen diesen Berufsbildern: „Der Notfallsanitäter soll in der Lage sein auf sehr viel höherem Niveau zu helfen als der bisherige Rettungsassistent und den Notarzt noch mehr unterstützen und entlasten können“, erläuterte Carsten Hahn, Leiter der DRK-Rettungsdienstschule Schleswig-Holstein vor Pressevertretern.
Dass dafür der rechtliche Rahmen noch nicht genau definiert ist, gab Rettungsdienstgeschäftsführer Stefan Krause zu bedenken. „Hier sind auf Landesebene noch Klärungen herbeizuführen, um für die am Unfallort Handelnden Rechtssicherheit herzustellen“.
Noch nicht geklärt sind auch viele Finanzierungsfragen rund um die Notfallsanitäter-Ausbildung und die Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern.
„Die ausbildenden DRK-Kreisverbände gehen ins finanzielle Risiko. Es fehlen noch Kostenübernahmezusagen der Krankenkassen“, betonte Landesverbandsvorstand Geerdts und forderte auch hier Rechtssicherheit ein.
Nach dem neuen Rettungsdienstgesetz, das voraussichtlich 2016 in Kraft tritt, werden alle Rettungsmittel mit zumindest einem Notfallsanitäter besetzt werden müssen.
„Darauf stellen wir uns schon heute ein und bilden deshalb ungeachtet der offenen Fragen ab jetzt Notfallsanitäter aus“.