Kiel, 07.12.10
Die musisch-ästhetische Förderung und der Einsatz von Medien gehören zum Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen, nicht nur in der Advents- und Weihnachtszeit.
Die erste Bildungseinrichtung für Kinder sind die Kindertagesstätten. Durch die Bildungsleitlinien sind sie gesetzlich verpflichtet, Musik, Rhythmus, Gesang, Tanz und Bewegung in den Kindertageseinrichtungen zu fördern.
Noch keine praktikable Lösung gibt es dabei für die zu entrichtenden Gema-Gebühren und – was noch wichtiger ist- für den dazugehörenden Verwaltungsaufwand. „Dass Kitas dafür eine äußerst umfangreiche, kaum leistbare Verwaltungsarbeiten erledigen und für die zusätzlichen Kosten aufkommen müssen, ist mir unverständlich“ sagt Andrea Strämke, Referentin für Kinder und Jugendhilfe beim DRK-Landesverband SH.
Natürlich sollen Künstler, die Urheber der gesungenen und abgespielten Lieder und Musikstücke, für ihre Arbeit auch entlohnt werden. Es sollte dafür aber ein vereinfachtes und verschlanktes Verfahren praktiziert werden. Das DRK hat versucht, einen bundesweiten Rahmenvertrag auszuhandeln. „20% sind Ermäßigung genug“ heißt es dazu von der GEMA, die für die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition Lizenzverträge mit den Kitas abschließen soll.
Auch am komplizierten und detaillierten Verfahren soll nichts geändert werden. Wie machen es die Schulen? Dort wird über einen bundesweiten Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach dem Urhebergesetz die Gebühr durch das jeweilige Landesbildungsministerium erstattet. Für die Kitas ist dasselbe Ministerium zuständig, das auch für die Schulen verantwortlich ist – nämlich das für Bildung und Kultur.
„Auch für die Kitas sollte die Möglichkeit der Gema-Abrechnung über einen Gesamtvertrag geschaffen werden, damit sie ihren Bildungsauftrag ohne Einschränkungen ihrer pädagogischen Arbeit ausüben können, um den Kindern eine gute frühmusikalische Bildung von Anfang zu ermöglichen.
Der DRK- Landesverband SH setzt sich deshalb weiter für einen Gesamtvertrag, wie er für die Schulen besteht wird, ein.
Wie ist die Situation zurzeit? Dazu einige Beispiele:
Es ist Adventszeit – ein Kind kommt morgens in die Kita singt „In der Weihnachtsbäckerei“ und freut sich darauf, das Lied nachher zusammen mit den Eltern zur Adventsfeier zu trällern. Noten? Liedtexte? Nein, die gibt es nicht. Wenn, dann müssen auch die Eltern den Text auswendig können. Um sicher zu gehen, werden lieber ganz alte traditionelle Originalfassungen wie „Oh Tannenbaum“ gesungen.
Die Kita-Kinder führen ein Theaterstück auf– zur musikalischen Begleitung gibt es nur Originallieder, die schon sehr alt sind. Die Musik-CD´s mit moderneren Liedern werden in der Kita verschlossen gehalten.
Tanzen am Sommerfest ? Nur noch mit selbstkomponierten Liedern, sonst fallen auch wieder zusätzliche Verwaltungsarbeit und Gebühren an. Auf Fragen und Bitten der Eltern, Noten und Texte herauszugeben, heißt es: Bitte erwerbt diese selbst. Laternenumzug der Kita mit Familien – nur sehr alte Lieder in Originalfassung werden gesungen. Pssst, nein, kein neueres Stück singen oder wenn, dann bitte zuhause.
Wieso das alles? Die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition fordert über die GEMA von den Kitas, dass diese für das Kopieren (gemäß Vervielfältigungsrecht) von Noten/Liedtexten eine Gebühr entrichten, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Nur Originalfassungen von Liedern, bei denen der Komponist mindestens seit 70 Jahren verstorben ist, können kopiert und gemäß Verbreitungsrecht an die Eltern verteilt werden. Nun wird von der GEMA gefordert, dass jede Kita genau auflistet, wann welches Lied wie oft kopiert wurde. Doch damit nicht genug. Die Verwendung von CD´s mit moderneren Musikstücken in Kitas beim Turnen, Singen, Tanzen, begleiten mit Musikinstrumenten bei Festen oder in der Öffentlichkeit, wie z.B. bei Spaziergängen, Parkpicknick und vieles mehr ist alles gebührenpflichtig und muss angemeldet werden. Das ist so für die Kitas nicht planbar und nicht praktikabel.