„Wir distanzieren uns von den momentan öffentlich diskutierten Aussagen der Anwälte zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Heimen und empfehlen dem Sozialministerium, von einer Umsetzung der Vorschläge abzusehen“, erklärt der Vorstand des
DRK-Landesverbandes Torsten Geerdts.
Geerdts kritisiert dabei dezidiert die Auffassung und Wertung der Anwälte zur Größe von Wohnräumen in Heimen, zum Umgangsrecht mit Angehörigen und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. „Als Verantwortliche eines Wohlfahrtsverbandes erwarten wir ganz im Gegenteil gute pädagogische Rahmenbedingungen, um die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe überhaupt erreichen zu können. Dazu gehört insbesondere gut ausgebildetes pädagogisches Personal.“
„Die Formulierung 'Die Pflicht, ausreichend Freigelände für Sport und Spiel, ausgestattet mit Spielgerät vorzuhalten, ist rechtswidrig, weil für das Kindeswohl nicht notwendig', empfinde ich als unangemessen und unerträglich“, so Geerdts.
Ebenfalls auf Kritik stoßen beim
DRK die Aussagen, dass getrennte Wasch- und Toilettenräume für Jungen und Mädchen keine grundsätzliche Voraussetzung für das Kindeswohl seien.
Der
DRK-Landesverband hat im Jahr 2011 ein Positionspapier zur Kindeswohlgefährdung verabschiedet und hat damit verbindliche Standards im gesamten Verband geschaffen. Gleichzeitig unterstützt eine hauptamtliche Fachkraft die Mitarbeiter/innen in den
DRK-Einrichtungen. Hilfesuchende können sich, wenn gewünscht anonym, an zwei vom Kinderschutzbund ausgebildete ehrenamtliche Vertrauensleute wenden. Darauf weist Torsten Geerdts abschließend hin.