· Pressemitteilung

Keine Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf Kita

Rotkreuztätigkeiten im Kreis Plön sind vorerst gesichert

Kiel, 30. November 2006

27/2006

Der DRK-Kreisverband Plön e.V. hat einen Antrag auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stellen müssen. Das Amtsgericht Neumünster hat daraufhin am Montag, 30. Oktober, den Kieler Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber zum vorläufigen Insolvenzverwalter des DRK-Kreisverbandes Plön bestellt. Gestern sind parallel die DRK-Ortsvereine in Plön über den aktuellen Stand informiert worden. Vorausgegangen war der Insolvenzantrag der DRK Pflegedienste Kreis Plön gGmbH vom 22. August. Die Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochter des DRK-Kreisverbandes Plön. Die Insolvenz des Kreisverbandes war nicht mehr aufzuhalten, nachdem ein Abgleich der Verrechnungskonten zwischen Kreisverband und gGmbH ergeben hatte, dass die Gehälter der Mitarbeiter des Kreisverbandes in den letzten sechs Monaten von der gGmbH gezahlt worden waren und nunmehr von deren Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Grund für den Insolvenzantrag ist damit die Zahlungsunfähigkeit des Kreisverbandes. Der DRK-Kreisverband Plön betreibt unter anderem eine Kindertagesstätte und eine Kinderspielgruppe. Beide Einrichtungen werden laut Insolvenzverwalter weitergeführt. Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein erklärt, dass die beiden Einrichtungen in jedem Fall weiter betrieben werden, so dass die Betreuung der insgesamt 60 Kinder sichergestellt ist. Die 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Kreisverbandes werden morgen in einer Betriebsversammlung über das weitere Vorgehen informiert werden.
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