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Für eine Spendensumme unter 300 Euro pro Jahr genügt gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV eine Kopie Ihres Kontoauszugs in Verbindung mit dem Ausdruck des Spendenauftrags.
Bei einer Spendensumme über 300 Euro im Jahr erhalten Sie von uns eine Bestätigung für das Finanzamt an die Adresse, die Sie in den Verwendungszweck angegeben haben.