Kassenärztliche Vereinigung und DRK richten 10 Corona-Testzentren im Land ein

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Schleswig-Holstein richten derzeit gemeinsam Corona-Testzentren für die Wintersaison ein. Insgesamt werden 10 Testzentren aufgebaut werden, um in der kalten Jahreszeit bis zum Frühling die erforderlichen Testmöglichkeiten landesweit sicherzustellen.Die vorhandenen mobilen Einheiten stehen weiterhin für Ausbruchsgeschehen zur Verfügung.
„Wir wappnen uns damit für den Winter und schaffen mit den Testzentren und den bereits in über 2000 Praxen eingerichteten Infektsprechstunden Planungssicherheit und Kontinuität bis zum Frühjahr“, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Das DRK leistet mit dem Einsatz in den Corona-Testzentren sehr gern einen Beitrag für Schleswig-Holstein zur Bewältigung der Pandemie. Durch unsere Erfahrungen und Expertise können wir eine sichere Abstrichnahme vor Ort gewährleisten,“ so DRK-Landesverbandsvorsitzender Ralph Schmieder. Die Stärke des Roten Kreuzes bestehe darin, in besonderen Lagen nicht nur sehr schnell, sondern auch sehr professionell zu helfen – flächendeckend in ganz Schleswig-Holstein.
Medizinisches Fachpersonal des DRK nimmt die Abstriche vor. Es findet an den Testzentren keine Behandlung statt. Die Zuweisung zum Test erfolgt entweder durch ein Gesundheitsamt über ein Online-Portal oder einen niedergelassenen Arzt, der die Notwendigkeit eines Tests bescheinigen muss. „Es reicht nicht, einen Patienten telefonisch ins Testzentrum zu schicken, der Arzt muss den Patienten zuvor gesehen haben“, so Dr. Monika Schliffke. Wichtig sei zudem, dass die getestete Person ihre Zustimmung zur Weiterleitung der Testdaten vom Labor auf den Server des RKI gibt.  So können die Daten anschließend über die Corona-App vom Getesteten abgefragt werden. Neben den Arztpraxen können auch Gesundheitsämter über ein spezielles Portal Patienten zur Vermittlung an die Testzentren einstellen. Mitarbeiter der KVSH kontaktieren den Patienten, verweisen ihn an ein Abstrichzentrum und teilen ihm einen Zahlen-Code mit.  Somit können nur jene Patienten, die einen Zahlen-Code am Abstrichzentrum vorweisen können oder über eine Arztpraxis zugewiesen wurden, einen Abstrich erhalten. Alle anderen Patienten müssen abgewiesen werden. Sie werden aufgefordert, sich an Ihren Hausarzt zu wenden.

Angelegt sind die Corona-Testzentren als so genannte Drive-through-Anlagen, die mit dem Auto in Einbahnstraßenregelung an- und abgefahren werden können.

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