· Pressemitteilung

Gedenkfeier in Dybbøl (Düppel)

Rotes Kreuz erinnert an die Opfer des Deutsch-Dänischen Krieges

Kiel, 15. August 2007

24/2007

Das Dänische und das Schleswig-Holsteinische Rote Kreuz werden am Mittwoch, 22. August, um 11:30 Uhr am Gedenkstein an den Düppeler Schanzen in Dänemark der Opfer des Deutsch-Dänischen Krieges gedenken. Allein in der Entscheidungsschlacht vom 18. April 1864 kamen 2 870 dänische und preußische Soldaten ums Leben oder wurden schwer verletzt. Die Schlacht kurz hinter der dänischen Grenze ging vor allem in die Geschichte ein, weil Dänemark als unterlegene Kriegspartei die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg abtreten musste. Für die internationale Rotkreuzbewegung ist sie deshalb ein einschneidendes Ereignis, weil erstmals Rotkreuz-Delegierte in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden konnten. Während davor Verwundete häufig ihrem Schicksal überlassen worden sind, wurden jetzt mit Hilfe der Genfer Gesandten Charles van de Velde und Louis Appia Lazarette eingerichtet, Hilfsgüter verteilt und die beiden Delegierten überzeugten sich vom Zustand der Kriegsgefangenen. Kurz nach der Schlacht wurde am 22. August 1864 das Erste Genfer Rotkreuz-Abkommen, auch Genfer Konvention genannt, verabschiedet. Unterzeichnet von zwölf europäischen Staaten, besagt dieses, dass das Los der Verwundeten und Kranken auf dem Schlachtfeld verbessert werden soll. Es folgten drei weitere Genfer Rotkreuz-Abkommen: „Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See“ (1907), „über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ (1929) und „über den Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten“ (1949). Auch wenn die Abkommen heute von nahezu allen Staaten ratifiziert sind, sind Verstöße an der Tagesordnung. Auf Initiative von dänischen und deutschen Rotkreuzlern wurde 1988 in Düppel ein Gedenkstein gesetzt, der an die ersten Rotkreuz-Delegierten erinnert. Seither treffen sich dort jährlich zum historischen Datum, dem 22. August, Vertreter des Roten Kreuzes aus Dänemark, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Der 22. August erinnert nicht nur an die Opfer der Schlacht an den Düppeler Schanzen, sondern ist auch eine Aufforderung an alle Konfliktparteien, die Genfer Rotkreuz-Abkommen einzuhalten. Es bleibt eine wichtige Aufgabe der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Verletzungen des Schutzzeichens und Angriffe auf Menschen, die unter diesem Schutzzeichen Arbeiten und Hilfe leisten, deutlich bei den Nationen, die für derartige Verletzungen Verantwortung tragen, anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass derartige Verletzungen künftig unterbleiben. Gern vermittelt die Pressestelle Ihnen für ein Interview den Kontakt zu Konventionsbeauftragten des DRK.
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