· Pressemitteilung

DRK fordert: Sinnvolle Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Schleswig-Holstein

Kiel, 26.05.2011  Am kommenden Freitag (27.Mai) geht das Landesausführungsgesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, das im Rahmen der Hartz IV Reform geschnürt wurde, in die zweite Lesung. „Es kann Kindern aus sozial benachteiligten Familien wirksam zu mehr Chancengerechtigkeit verhelfen, aber nur, wenn es einige wichtige Kriterien erfüllt“, sagte Klaus Crijns, Vorstand des DRK-Landesverbandes heute. Ein gutes Ausführungsgesetz muss
  • sicherstellen, dass zusätzliche pädagogische Fachkräfte für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden,                                                    
  • ausschließen, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nur bereits bestehende Angebote finanzieren statt zusätzliche zu schaffen und
  • die Kommunen verpflichten, sich mit der öffentlichen Jugendhilfe und den Schulträgern sach- und zweckorientiert auf die Mittelverwendung zu einigen.
„Diese Messlatte muss an den Gesetzentwurf angelegt. Er ist inhaltlich entsprechend nachzubessern, sonst verpufft die gewünschte Wirkung. Das darf nicht passieren“. Von 2011 bis 2013 stehen für Schleswig-Holstein jährlich 25 bis 30 Millionen € aus Mitteln des Bildungspaketes zur Verfügung. Außerdem 13 Millionen €, die dem Ausbau der Schulsozialarbeit zugute kommen sollen.  „Ein „Verrieseln“ der Mittel zur Finanzierung ohnehin bestehender Angebote muss ausgeschlossen sein. Wir brauchen zusätzliche Angebote, die abgestimmt, sinnvoll und zielgruppengerecht konzipiert sind“ meint auch Andrea Strämke, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe im DRK-Landesverband. Die wird es aus Sicht des DRK-Landesverbandes nur geben, wenn die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich mit der öffentlichen Jugendhilfe und mit den Schulträgern fachlich auf die richtigen Maßnahmen zu einigen. Dabei kommt es häufig auf das Detail an. Beispielsweise müssen Gutscheine für Mittagessen, Sport oder Bildungsmaßnahmen so eingelöst werden können, dass es die Kinder nicht diskriminiert oder Gruppen von Kindern gar ausschließt. So wie nach dem vorliegenden Entwurf des Landesausführungsgesetzes 565 Mädchen und Jungen aus Schleswig-Holstein (Stand: 2009), deren Eltern Asyl beantragten oder die geduldet sind. In mehreren Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg und Niedersachsen, sollen diese Kinder in das Bildungs- und Teilhabepaket mit einbezogen werden. Das sind Positivbeispiele. Wir brauchen ein gutes Landesausführungsgesetz, dass Missstände schon im Vorwege wirksam verhindert“ betont Crijns.
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